Fahrraddiebstahl anzeigen: online & bei der Polizei – Schritt für Schritt

Anzeige online über die Internetwache oder direkt auf der Wache – so läuft es ab, diese Unterlagen brauchst du und das bringt die Anzeige wirklich.

Person mit Dokumentenmappe neben ihrem Fahrrad vor einem Behördengebäude – Fahrraddiebstahl anzeigen
Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt

Fahrraddiebstahl zeigst du online über die Internetwache deines Bundeslandes oder direkt auf der Wache an. Rahmennummer und Kaufbeleg beschleunigen die Anzeige spürbar. Ohne Anzeige reguliert keine Versicherung den Schaden.

Rund 214.000 Fahrraddiebstähle wurden 2025 bei der Polizei angezeigt – 13 % weniger als im Vorjahr, die Aufklärungsquote liegt bei rund 11 % (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025). Trotzdem ist die Anzeige keine Formsache, die du dir sparen kannst: Ohne sie bewegt sich weder bei der Polizei noch bei der Versicherung etwas. Hier liest du Schritt für Schritt, wie du sie richtig erstattest – online wie vor Ort.

01Online-Wache oder Revier – was passt wann

Für die Anzeige eines Fahrraddiebstahls hast du zwei Wege, und beide führen zum selben Ziel: einer polizeilichen Anzeige mit Aktenzeichen. Die Online-Wache gibt es in jedem Bundesland – du findest sie, indem du „Internetwache" plus den Namen deines Bundeslandes suchst. Dort trägst du den Sachverhalt in ein Formular ein, meist rund um die Uhr erreichbar und ohne Wartezeit.

Der Gang zum Revier lohnt sich, wenn der Diebstahl gerade erst passiert ist, du Zeugen oder Hinweise auf den Täter hast, oder wenn du unsicher bist, was du eintragen sollst – vor Ort kann dir jemand direkt weiterhelfen. Ist der Täter noch in Sichtweite oder du fühlst dich bedroht, wähle ohnehin den direkten Weg über den Notruf oder das nächste Revier statt der Online-Anzeige. Einen kompletten Überblick über die ersten Schritte nach dem Diebstahl findest du in unserer Soforthilfe „Fahrrad geklaut – was tun?".

Für den entspannten Regelfall – du bemerkst den Diebstahl erst später, der Täter ist längst weg – ist die Online-Anzeige der bequemere Weg: kein Anstehen, keine Öffnungszeiten, und du kannst die Angaben in Ruhe zusammenstellen, bevor du sie einträgst.

02Diese Daten brauchst du

Damit die Anzeige nicht ins Leere läuft, brauchst du eine Handvoll Angaben – am besten schon vor dem Diebstahl gesammelt:

  • Rahmennummer. Ohne sie kann die Polizei dein Rad im Fahndungssystem nicht eindeutig erfassen – das ist die wichtigste Einzelangabe überhaupt. Wo du sie findest, zeigt dir unser Ratgeber „Rahmennummer finden & prüfen".
  • Kaufbeleg oder Rechnung. Belegt Wert und Eigentum – wichtig für Polizei und Versicherung gleichermaßen.
  • Fotos des Rades. Idealerweise mit erkennbaren Details wie Lackierung, Anbauteilen oder Aufklebern.
  • Tatzeit und Tatort, so genau du sie eingrenzen kannst – auch ein Zeitraum („zwischen 9 und 17 Uhr") reicht völlig.
  • Beschreibung des Schlosses und ob es aufgebrochen, durchtrennt oder komplett mitgenommen wurde.
  • Zeugenhinweise, falls vorhanden – auch ein vager Hinweis wie „Nachbarin hat vermutlich etwas gesehen" hilft der Polizei bei den Ermittlungen weiter.

Je vollständiger diese Angaben sind, desto weniger Rückfragen bekommst du im Nachhinein – und desto größer ist die Chance, dass dein Rad einer Person zugeordnet werden kann, falls es wieder auftaucht.

Tipp: Halte Rahmennummer, Kaufbeleg und Fotos griffbereit, bevor du die Anzeige startest – digital hinterlegt findest du sie in Sekunden statt beim Durchsuchen von Kartons und alten E-Mails.

03So läuft die Online-Anzeige ab

Die Online-Anzeige läuft in den meisten Bundesländern ähnlich ab, auch wenn Formular und Bezeichnung im Detail variieren:

  • Internetwache suchen. Gib „Internetwache" zusammen mit deinem Bundesland in eine Suchmaschine ein – jedes Bundesland betreibt seine eigene.
  • Anzeige erstatten wählen. Die meisten Portale führen dich zu einem Formular für „Diebstahl" oder direkt „Fahrraddiebstahl".
  • Angaben eintragen. Personalien, Tatzeit, Tatort, Rahmennummer, Kaufbeleg-Angaben und eine kurze Beschreibung des Hergangs.
  • Absenden und Bestätigung sichern. Du bekommst eine Empfangsbestätigung, das Aktenzeichen folgt oft erst per Post oder E-Mail – notiere dir, wo du es findest.

Je nach Bundesland kann es sein, dass du für die endgültige Anzeige trotzdem einmal persönlich beim Revier unterschreiben musst – das steht dann direkt im Online-Formular. Plane das lieber gleich mit ein, statt dich hinterher zu wundern.

Fehlt dir beim Ausfüllen eine Angabe wie die Rahmennummer, lässt sich das Formular trotzdem meist absenden – füll es dann so vollständig wie möglich aus und ergänze die fehlenden Angaben nachträglich, sobald du sie gefunden hast. Speichere dir zusätzlich die Bestätigungs-E-Mail oder das PDF der Anzeige ab, falls du das Aktenzeichen darin findest.

04Was die Anzeige bringt

Die Anzeige ist mehr als eine Formalität – sie hat drei konkrete Effekte:

  • Versicherung reguliert nur mit Anzeige. Egal ob Hausrat- oder Fahrradversicherung: Ohne polizeiliche Anzeige und Aktenzeichen zahlt in aller Regel keine Police. Was deine Hausratversicherung konkret verlangt, erklärt unser Ratgeber „Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl".
  • Dein Rad landet im Fahndungsbestand. Mit der Rahmennummer wird dein Rad erfasst – taucht es bei einer Kontrolle oder einem Weiterverkauf auf, kann es zugeordnet werden. Wie du selbst aktiv nach deinem Rad suchen kannst, zeigt „Gestohlenes Fahrrad wiederfinden".
  • Rechtlich zählt der Tathergang. Wurde ein Schloss aufgebrochen oder durchtrennt, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) – das ändert aber nichts daran, dass du die Anzeige in jedem Fall selbst erstatten musst.

05Wie es danach weitergeht + häufige Fehler

Nach der Anzeige übernimmt die Polizei – meist ohne dass du selbst aktiv nachfassen musst. Du bekommst ein Aktenzeichen, das du für die Versicherung brauchst; ob und wann sich die Polizei mit dem Ermittlungsstand meldet, hängt vom Einzelfall ab. Meldet sich niemand, heißt das nicht automatisch, dass nichts passiert – frag im Zweifel mit deinem Aktenzeichen einfach beim zuständigen Revier nach dem Stand nach.

Diese Fehler kosten im Nachhinein am meisten Nerven:

  • Zu spät angezeigt. Je länger du wartest, desto schwerer wird es, Tatzeit oder Tatort noch genau zu rekonstruieren – und manche Versicherer knüpfen die Regulierung an eine zeitnahe Anzeige.
  • Ohne Rahmennummer angezeigt. Ohne sie bleibt dein Rad im Fahndungssystem praktisch unauffindbar, selbst wenn es später auftaucht.
  • Aktenzeichen nicht notiert. Ohne Aktenzeichen kannst du bei der Versicherung nicht regulieren lassen und musst bei der Polizei mühsam nachfragen.

Am entspanntesten bist du, wenn Rahmennummer, Kaufbeleg und Fotos schon vor dem Diebstahl gebündelt vorliegen. Bei BikePass hinterlegst du diese Angaben kostenlos als digitalen Eigentumsnachweis – im Ernstfall teilst du sie direkt mit Polizei und Versicherung, statt sie erst zusammenzusuchen.

Checkliste: Fahrraddiebstahl anzeigen

  • Rahmennummer, Kaufbeleg und Fotos zusammengesucht?
  • Tatzeit und Tatort so genau wie möglich eingegrenzt?
  • Internetwache deines Bundeslandes gesucht oder Revier aufgesucht?
  • Anzeige vollständig ausgefüllt und abgeschickt bzw. erstattet?
  • Aktenzeichen notiert und für die Versicherung bereitgehalten?
#Anzeige#Fahrraddiebstahl#Polizei

BikePass Redaktion

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Häufige Fragen

Wie geht die Polizei bei Fahrraddiebstahl vor?

Die Polizei nimmt deine Anzeige auf, erfasst die Rahmennummer im Fahndungssystem und legt ein Ermittlungsverfahren an. Ob und wie intensiv weiter ermittelt wird, hängt vom Einzelfall ab – die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl liegt laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2025 bei rund 11 %.

Kann ich Fahrraddiebstahl online anzeigen?

Ja, über die Internetwache deines Bundeslandes. Suche „Internetwache" plus den Namen deines Bundeslandes, fülle das Formular mit Rahmennummer, Tatzeit und Tatort aus und sichere dir die Empfangsbestätigung. In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine persönliche Unterschrift auf dem Revier nötig.

Ist Fahrraddiebstahl schwerer Diebstahl?

Wurde ein Schloss aufgebrochen oder durchtrennt, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 243 StGB. Ein unverschlossen mitgenommenes Rad fällt dagegen unter den einfachen Diebstahl – das ändert aber nichts daran, dass du in jedem Fall Anzeige erstatten solltest.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen – die Bearbeitungsdauer variiert stark je nach Bundesland, Auslastung der Dienststelle und Einzelfall. Wichtig ist, dass du das Aktenzeichen aus der Anzeige aufbewahrst, damit du es bei Rückfragen der Polizei oder für die Versicherung griffbereit hast.

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